GunGuys Berlin e. V.

Mitgliedschafts- &
Verhaltensbestimmungen

Version 1.0 · Beschlossen am 21.07.2026 · Gültig ab 21.07.2026

GunGuys Berlin e.V.
Bülowstraße 89, 10783 Berlin
Randy Taylor & Thorsten Hartwig
Version
1.0
Beschlossen
21.07.2026
Gültig ab
21.07.2026
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§ 1Verein, Satzungsgrundlage und Schießbetrieb
  1. 01

    Der Verein führt den Namen – GunGuys Berlin e.V.

  2. 02

    Diese Bestimmungen ergänzen die Satzung des Vereins, die Beitragsordnung, die Sicherheitsregeln, gegebenenfalls ergänzende Trainings- und Qualifikationsregelungen sowie die für den Schießbetrieb geltenden gesetzlichen, behördlichen, verbandlichen und standbezogenen Vorgaben.

  3. 03

    Zweck des Vereins ist insbesondere die Förderung des Sports, vor allem des schießsportlichen Schießens nach den Regelwerken des Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. – BDS.

  4. 04

    Der Verein ist Mitglied im BDS Landessportverband 1 Berlin-Brandenburg e.V.

  5. 05

    Der Verein und seine Mitglieder erkennen die Satzungen, Ordnungen, Sportordnungen und sonstigen verbindlichen Regelwerke des BDS und des zuständigen Landesverbandes als verbindlich an.

  6. 06

    Der Schieß- und Trainingsbetrieb findet ausschließlich auf behördlich zugelassenen Schießstätten statt.

  7. 07

    Der regelmäßige Schießbetrieb erfolgt insbesondere auf geeigneten Schießstätten in Berlin, vor allem auf Anlagen des BDS, der DEVA oder weiterer zugelassener Betreiber.

  8. 08

    Auf jeder genutzten Schießstätte gelten ergänzend:

    • die jeweilige Hausordnung,
    • die jeweilige Schießstandordnung,
    • die behördliche Standzulassung,
    • die Anweisungen des Schießstandbetreibers,
    • die Anweisungen der verantwortlichen Standaufsicht,
    • die jeweils anwendbaren gesetzlichen und sportlichen Regelungen.
  9. 09

    Bei voneinander abweichenden Regelungen gilt im unmittelbaren Schießbetrieb stets die strengere Sicherheitsregel beziehungsweise die verbindliche Anweisung der verantwortlichen Standaufsicht oder des Schießstandbetreibers.

§ 2Geltungsbereich
  1. 01

    Diese Bestimmungen gelten für:

    • ordentliche Mitglieder,
    • Mitglieder in der Probezeit,
    • Fördermitglieder,
    • Neuschützen,
    • Mitglieder mit waffenrechtlicher Erlaubnis,
    • Gastschützen,
    • Interessenten beim Probetraining,
    • Besucher und Begleitpersonen,
    • Aufsichtspersonen, Funktionsträger, Helfer und Trainingsverantwortliche,
    • Teilnehmer an Trainings, Community-Veranstaltungen, Lehrgängen, Wettkämpfen und sonstigen Vereinsveranstaltungen.
  2. 02

    Mit der Aufnahme in den Verein erkennt das Mitglied diese Bestimmungen sowie die Satzung, Beitragsordnung und sonstigen Vereinsordnungen in ihrer jeweils geltenden Fassung an.

  3. 03

    Gastschützen, Interessenten und sonstige Teilnehmer erkennen die für ihre jeweilige Veranstaltung geltenden Regelungen spätestens mit der verbindlichen Anmeldung beziehungsweise Teilnahme an.

  4. 04

    Diese Bestimmungen begründen keine von der Satzung abweichenden Mitgliedschaftsrechte. Soweit Satzung und Bestimmungen voneinander abweichen, geht die Satzung vor.

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